Wir pflegen einen ganzheitlichen Beratungsansatz, berücksichtigen die individuellen Bedürfnisse und beraten mit Mehrwert.
Unsere Beratung hilft Ihnen auch, die betriebswirtschaftlichen Anforderungen von Banken und Investoren zu erfüllen.
- Prüfung der von der Finanzverwaltung erlassenen Steuerbescheide einschließlich Führung erforderlicher Rechtsbehelfsverfahren. Auf Ihren Wunsch können wir als Empfangsbevollmächtigter gegenüber dem Finanzamt beauftragt werden, damit die Fristenkontrolle direkt von uns erledigt werden kann
- Führung der gesamten Korrespondenz mit dem Finanzamt und Vertretung durch unsere Steuerkanzlei in allen steuerlichen Angelegenheiten vor den Finanzbehörden, soweit von Ihnen eine entsprechende Vollmacht erteilt wurde
- Teilnahme und Betreuung bei der Durchführung steuerlicher Außenprüfungen durch die Finanzbehörde sowie bei Prüfung der Krankenkassen und der Rentenversicherungsanstalten
- Regelmäßige steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung im Rahmen der Jahresabschlusserstellung
- Steuerbelastungsvorschau und Überprüfung von Steuervorauszahlungen anhand aktueller Daten aus der erstellten oder übergebenen Finanzbuchhaltung
- Gestaltungsberatung, insbesondere bei Fragen zur Rechtsformwahl, Umwandlung, Geschäftsübernahme und Geschäftsveräußerung
- Unternehmensnachfolge – Schenkung – Erbschaft
- Steuerberatung bei der Wahl der Steuerklasse
- Steuerberatung bei der Wahl der Veranlagungsformen von Ehegatten
- Beratung zur optimalen Finanzierung im Unternehmens- und Privatbereich
- Beratung in Krisensituationen des Unternehmens
- Fertigung von Vermögensübersichten und Rentabilitätsvorschauen für Kreditinstitute und Versicherungen
- Unterstützung bei Kreditverhandlungen
- Anfertigung der Anträge und Beratung zur Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen, wie:
- Investitionszulage
- Arbeitnehmer-Sparzulage
- Kindergeld
Lassen Sie Ihre Sorgen unsere Sorge sein.
Vereinbaren Sie hier Ihren Termin für eine Erstberatung!
0641 931319-0